Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie selbst fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls getroffen werden sollen. Besonders wenn Sie bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen für sich ausschließen möchten, sollten Sie dies unbedingt auf diesem Wege festhalten. So können Sie selbst entscheiden, ob und wie Sie behandelt werden, wenn Ihre Willensfähigkeit verloren gehen sollte.

Haben Sie eine Person, der Sie besonderes Vertrauen entgegenbringen? Ziehen Sie sie hinzu und übertragen Sie ihr eine Betreuungsvollmacht. So kann sie sich im Ernstfall darum kümmern, dass die von Ihnen bestimmten Vorstellungen genauso umgesetzt werden. Natürlich ist die Patientenverfügung auch ohne Vertrauensperson gültig – nichtsdestoweniger ist es empfehlenswert, eine solche Person hinzuzuziehen.

Weitere Informationen und Ratschläge finden Sie unter anderem in der entsprechenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz, die Sie unter folgendem Link downloaden können:

Broschüre Patientenverfügung

Sie können diese Broschüre auch direkt bei uns bekommen.

Außerdem finden Sie Vordrucke und Muster für Vollmachten bei den Bezirksregierungen und Betreuungsvereinen. Zu Ihrem eigenen Schutz sollten Sie sich jedoch unbedingt vorher juristisch beraten lassen, bevor Sie Ihre Patientenverfügung erstellen.

Sie haben weitere Fragen oder suchen unseren
Kontakt? Schreiben Sie uns eine E-Mail an:
info@bestattungen-imhoff.de

© Bestattungen Imhoff 2024
Inhaberin: Angela Imhoff
Impressum | Datenschutz

Trauerhaus Imhoff
Hauptstraße 37
85567 Grafing
T 08092 - 862 78 00

Grafing
Marktplatz 29
T 08092 - 232 77 0

Poing
Hauptstraße 14
T 08121 - 257 50 30

Zorneding
Birkenstraße 17
T 08106 - 379 72 70

Vaterstetten
Wendelsteinstraße 1
T 08106 - 303 50 10