Bestattungsvorsorgevertrag
Im Bestattungsvorsorgevertrag können Sie alle Ihre Wünsche und Vorstellungen für den Fall Ihres Todes festhalten. Ob es um den Ort oder die Art der Bestattung geht, um die genauere Gestaltung der Trauerfeier oder auch um die Auswahl des Blumenschmucks – sie selbst entscheiden, was wie gemacht wird. Ebenso haben Sie Raum für weitere wichtige Entscheidungen, z. B. was im Ernstfall mit Ihren Haustieren geschehen soll.
Außerdem kann mit einem Bestattungsvorsorgevertrag bereits die Finanzierung der Bestattungskosten und der Grabpflege abgesichert werden. In einem angemessenen Umfang stellen diese Kosten im Übrigen Schonvermögen dar, das vom Sozialamt nicht angetastet werden darf.