Erbrecht
Das Erbrecht ist in Deutschland über die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Wer bei der Verteilung des Erbes berücksichtigt wird, richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge. Diese sieht wie folgt aus:
Erben erster Ordnung:
Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung:
Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten
Erben dritter Ordnung:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
Die Erben zweiter und dritter Ordnung sind erst erbberechtigt, wenn kein Erbe höherer Ordnung existiert.
Sind Sie mit der vorgegebenen Erbfolge nicht einverstanden, sollten Sie Ihre Vorstellungen in einem Testament festhalten. Doch ist zu beachten, dass die Erben erster Ordnung auch entgegen der im Testament festgelegten Bestimmungen stets einen Pflichtanteil erhalten. Außerdem werden seit der Erbrechtsreform 2010 Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, höher am Erbe beteiligt.
Es ist ratsam, sich vorab schon genauer über die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu erkundigen. Diese liegen bei Ehepartnern und Lebenspartnern in eingetragener Lebensgemeinschaft bei 500.000 Euro, bei Kindern bei 400.000 Euro und bei Enkelkindern bei 200.000 Euro. Durch eine Schenkung zu Lebzeiten können Sie möglicherweise unnötig hohe Erbschaftssteuern vermeiden.
Für Ihre persönlichen Fragen zum Erbrecht bitten wir Sie, einen Fachanwalt oder Notar zu kontaktieren. Gerne können wir Ihnen hier einen unserer kompetenten Ansprechpartner vermitteln:
- Hubert Frauhammer (Notar; Ebersberg)
- Friedhelm Haenisch (Rechtsanwalt, spezialisiert auf Erbrecht; Grafing)
- Brigitte Benker (Rechtsanwältin, spezialisiert auf Erbrecht; Vaterstetten)