Erbe und Testament

Klare Verhältnisse statt Familienzwist

 

Ein sehr sensibles Thema ist das Erbrecht und das Verfassen eines Testaments, denn nicht selten entwickeln sich um das anstehende Erbe Erbstreitigkeiten und Familienkonflikte. Besonders, wenn nicht rechtskonform klar und schriftlich festgehalten ist, was mündlich versprochen wurde. Ohne Testament regelt im Sterbefall die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegte gesetzlichen Erbfolge die Verteilung des Nachlasses in einer bestimmten Rangordnung:

Erben erster Ordnung:
Kinder und Enkel

Erben zweiter Ordnung:
Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen

Erben dritter Ordnung:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Für Ehepartner gelten Sonderregelungen. Die Erben zweiter und dritter Ordnung sind erst erbberechtigt, wenn kein Erbe höherer Ordnung existiert.

 

Das Testament

Haben Sie eigene Wünsche, wem Sie was und wieviel hinterlassen möchten, können Sie diese in einem Testament festlegen. Zu beachten gilt dabei, dass Ihre gesetzlichen Erben trotzdem einen Pflichtteil erhalten. Auch kann die Pflege des Erblassers durch einen Pflichtteilsberechtigten dazu führen, dass der Pflichtteil erhöht wird. Es ist ratsam, sich vorab schon genauer über die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu erkundigen. Durch eine Schenkung zu Lebzeiten können Sie möglicherweise unnötig hohe Erbschaftssteuern vermeiden.

Testament – nach meinem Willen geregelt

 

Möchten Sie Ihr Erbe nach eigenen Vorstellungen verteilen, ist ein Testament notwendig. Ein Testament zu verfassen heißt auch, sich mit seinen familiären Verhältnissen auseinanderzusetzen. Das erfordert Mut und Kraft. Doch nur so können Sie sichergehen, dass im Ernstfall Ihr Erbe auch Ihrem Willen entsprechend verwaltet wird.

Jede volljährige Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist dazu berechtigt, ein Testament aufzusetzen. Das Schriftstück muss handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datum- und Ortsangabe versehen werden. Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen, ändern oder ergänzen. Dieses Dokument bewahren Sie am besten an einem Ort auf, wo es im Todesfall mit Sicherheit gefunden wird. Grundsätzlich empfiehlt sich dazu eine notarielle Beratung sowie auch die Hinterlegung des Testaments bei einem Notar. Im Erbfall wird es von dort direkt an das zuständige Nachlassgericht überstellt.

Für Ihre persönlichen Fragen zum Erbrecht bitten wir Sie, einen Fachanwalt oder Notar zu kontaktieren. Wir können Ihnen einen unserer kompetenten Ansprechpartner vermitteln:

Friedhelm Haenisch 
(Rechtsanwalt, spezialisiert auf Erbrecht; Grafing)

Brigitte Benker 
(Rechtsanwältin, spezialisiert auf Erbrecht; Vaterstetten)

 

Umfangreiche Informationen zum Thema unter:

www.bmj.de


Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.